Die Gesundheitsreform
Mit der Gesundheitsreform
ändert der Bund die Strukturen so, dass die verschiedenen Bereiche
im Gesundheitswesen besser zusammenarbeiten können. Die integrierte
Versorgung wird durch Hausarztsysteme gestärkt. Durch eine zielgenaue
Teilöffnung der Krankenhäuser bekommen vor allem chronisch Kranke
stationäre und ambulante Versorgung aus einer Hand. Die therapeutische
Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer in Medizinischen Versorgungszentren
wird gezielt gefördert. Außerdem sorgt die Gesundheitsreform für
mehr Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern. Das
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
unterstützt die Ärztinnen und Ärzte mit unabhängigen Informationen
zum Stand der Wissenschaft. Für Patientinnen und Patienten bedeutet
das vor allem: mehr Behandlungsqualität. Daher können die
gesetzlich Versicherten einer geregelten Absicherung entgegenblicken.
Für die Versicherten gibt es 2 Änderungen, die sich sofort in
der Allgemeinheit bemerkbar gemacht haben. Zm einen muss einen
Obulus für den Arztbesuch von 10 Euro pro Quartal geleistet werden.
Dies wurde sehr negativ aufgenommen und führte zu einem drastischen
Rückgang der Arztbesuch. Desweiteren müssen bei verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln, Verbandmitteln und bei Hilfsmitteln (beispielsweise
Einlagen)Patienten künftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen.
Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.
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