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Die Gesundheitsreform

Mit der Gesundheitsreform ändert der Bund die Strukturen so, dass die verschiedenen Bereiche im Gesundheitswesen besser zusammenarbeiten können. Die integrierte Versorgung wird durch Hausarztsysteme gestärkt. Durch eine zielgenaue Teilöffnung der Krankenhäuser bekommen vor allem chronisch Kranke stationäre und ambulante Versorgung aus einer Hand. Die therapeutische Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer in Medizinischen Versorgungszentren wird gezielt gefördert. Außerdem sorgt die Gesundheitsreform für mehr Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen unterstützt die Ärztinnen und Ärzte mit unabhängigen Informationen zum Stand der Wissenschaft. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das vor allem: mehr Behandlungsqualität. Daher können die gesetzlich Versicherten einer geregelten Absicherung entgegenblicken.
Für die Versicherten gibt es 2 Änderungen, die sich sofort in der Allgemeinheit bemerkbar gemacht haben. Zm einen muss einen Obulus für den Arztbesuch von 10 Euro pro Quartal geleistet werden. Dies wurde sehr negativ aufgenommen und führte zu einem drastischen Rückgang der Arztbesuch. Desweiteren müssen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln und bei Hilfsmitteln (beispielsweise Einlagen)Patienten künftig zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro.