Die gesetzliche Krankenversicherung
Mit der gesetzliche
Krankenversicherung ist jeder Bundesbürger grundversichert.
Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass die Grundversicherung vorgeschrieben
ist. Der Versicherungsbetrag ist bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung
( TK, AOK ) gliech hoch und beträgt zum Beispiel bei Studenten
um die 54 Euro monatlich. Damit ist der Versicherte berechtigt
Arztbesuche in Anspruch zu nehmen oder ambulante behandlungen
zu erhalten. 96 Prozent des Leistungsspektrums der gesetzliche
Krankenkassen sind ohnehin von der Gesetzgebung vorgeschrieben.
Wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Wahl der Krankenkasse
ist deshalb die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die Beitragshöhe für
die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen
des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags.
Derzeit werden je nach Kasse zwischen 11,2 % und 14,9 % des beitragspflichtigen
Bruttoarbeitsentgelts verlangt. Eine Beitragsrückerstattung bei
Leistungsfreiheit gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) nicht.
Die Private Krankenversicherung
Mit der PKV können zusätzliche Leistungen in Anspruch
genommen werden. Ab einen bestimmten Lohnhöhe ist es möglich
in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch selbständige
sind von der Pflicht zur gesetzliche Krankenversicherung befreit.
Eine private Krankenvollversicherung können folgende Personen
wählen:
Arbeitnehmer/innen mit einem monatlichem Bruttoeinkommen über
3280 Euro
Beamtinnen und Beamte
Unternehmer/innen
Freiberufler/innen