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Die gesetzliche Krankenversicherung

Mit der gesetzliche Krankenversicherung ist jeder Bundesbürger grundversichert. Im Gesetzbuch ist festgelegt, dass die Grundversicherung vorgeschrieben ist. Der Versicherungsbetrag ist bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung ( TK, AOK ) gliech hoch und beträgt zum Beispiel bei Studenten um die 54 Euro monatlich. Damit ist der Versicherte berechtigt Arztbesuche in Anspruch zu nehmen oder ambulante behandlungen zu erhalten. 96 Prozent des Leistungsspektrums der gesetzliche Krankenkassen sind ohnehin von der Gesetzgebung vorgeschrieben. Wichtigstes Entscheidungskriterium bei der Wahl der Krankenkasse ist deshalb die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die Beitragshöhe für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des Beitrags. Derzeit werden je nach Kasse zwischen 11,2 % und 14,9 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts verlangt. Eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht.

 

Die Private Krankenversicherung

Mit der PKV können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Ab einen bestimmten Lohnhöhe ist es möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Auch selbständige sind von der Pflicht zur gesetzliche Krankenversicherung befreit. Eine private Krankenvollversicherung können folgende Personen wählen:

Arbeitnehmer/innen mit einem monatlichem Bruttoeinkommen über 3280 Euro
Beamtinnen und Beamte
Unternehmer/innen
Freiberufler/innen